AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liebe Gäste, Teilnehmer bzw. Auftraggeber der SDS Stadtführungen Sascha Seubert,
bitte lesen Sie diese Bedingungen (AGB) stets vor der Buchung: Bei Buchung gelten diese für den Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen als "Gast" bzw. "Teilnehmer" oder Auftraggeber und dem "Gästeführer" (nachfolgend abgekürzt "GF"; natürlich sind jeweils alle Geschlechter angesprochen) bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert.  

1. Unterscheidung offene und geschlossene Stadtführungen

a) Offene Stadtführungen: Turnusführungen zu bestimmten Zeiten

Einzelpersonen oder kleinere Privatgruppen können bei offenen Führungen ihre Teilnahme als Gast im voraus buchen. Der GF behält sich das Recht vor, jederzeit vor Beginn einer Führung weiteren Gästen (z.B. vor Ort am Treffpunkt einer Führung) Buchungen zu ermöglichen: Der GF kann dabei die Gesamtanzahl an Gästen je Führung begrenzen.

b) Geschlossene Stadtführungen: Individuell buchbare Auftragsführungen

Die Durchführung von Auftragsführungen für geschlossene, exklusive Privatgruppen oder gewerbliche Auftraggeber erfolgt nur nach verbindlicher Buchung und der Auftragsbestätigung seitens SDS Stadtführungen Sascha Seubert. Die Auftraggeber, z.B. Unternehmen oder Institutionen, gelten hierbei (inklusive aller Zahlungspflichten) als alleiniger Auftraggeber und Vertragspartner von SDS Stadtführungen Sascha Seubert. Eine Ausnahme besteht nur, falls der Auftraggeber sich als der rechtsgeschäftliche Vertreter für andere zu erkennen gibt.

2. Vertragsabschluss

Bei Vertragsabschluss durch mündliche, schriftliche, telefonische Buchung sowie Buchung per E-Mail oder Fax erfolgt die Anerkennung der AGB durch den Gast bzw. die Teilnehmer oder Auftraggeber und es gilt Folgendes: Der Gast bzw. Auftraggeber offeriert infolge der Buchung auf eine der zuvor genannten Buchungsarten verbindlich den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages. Dieser basiert auf der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Stadtführung und kommt durch die Buchungsbestätigung zustande. Bei offenen Stadt- bzw. Turnusführungen bedarf es dabei keiner bestimmten Form.

Für eine geschlossene Stadtführung erfolgt die Buchungsbestätigung, abgesehen von besonders kurzfristiger Buchung im Ausnahmefall, in schriftlicher Form, beispielsweise per E-Mail oder Fax. Die rechtliche Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags durch verbindliche telefonische Buchung bleibt vom tatsächlichen Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung, sowie z.B. Vorauszahlung unberührt.

Bei einer Online-Buchung (z.B. mittels Buchungs-Button) offeriert der Gast bzw. Auftraggeber ebenfalls verbindlich den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zu genannten Bedingungen (AGB) basierend auf der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Stadtführung.

Aufgrund der Entscheidungsfreiheit des GF bzw. von SDS Stadtführung Sascha Seubert über die Annahme der Dienstleistungsvertragsofferte seitens Gast bzw. Auftraggeber ergeben sich aus der Übermittlung einer Vertragsofferte keine Ansprüche auf ein Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags mit dem GF bzw. SDS Stadtführung Sascha Seubert gemäß dessen Buchungsangaben. Erst die Bestätigung der Buchung (welche keiner bestimmten Form bedarf)  als die ausdrückliche Annahme durch den GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert und deren Zugang beim Gast bzw. Auftraggeber lassen den Dienstleistungsvertrag zustandekommen.

Eventuelle Nebenabreden bedürfen stets der Schriftfom und müssen seitens des GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert bestätigt werden. 

3. Widerrufsrecht / Nichtanspruchnahme von Dienstleistungen

Gemäß §312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9BGB gelten für durch Fernabsatz abgeschlossene Verträge über Gästeführungen als Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten anstelle eines Widerrufsrechts die gesetzlichen Regelungen bezüglich Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen gemäß §611f., 615BGB.

Bei Nichtinanspruchnahme gibt es keinen Anspruch auf eine Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen. Für vereinbarte Vergütungen sind die gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem §615, S. 1f. BGB zu beachten. Für alle Vertragsabschlüsse außerhalb von Geschäftsräumen und nicht im Fernabsatz gilt das Widerspruchsrecht, außer die mündlichen Vertragsverhandlungen basieren auf voriger Bestellung des Verbrauchers.

4. Durchführung bzw. Leistung

Gästeführer (GF)

Falls nicht anders vereinbart ist die Durchführung einer Stadtführung nicht an einen bestimmten GF gebunden. Ist ein bestimmter GF vereinbart, bleibt dessen Ersatz durch einen anderen nach Eignung bzw. Qualifikation angemessenen GF im Falle von zwingender Verhinderung stets vorbehalten. Im Falle, dass der GF die vertraglich vereinbarte Dienstleistung aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren, nicht erbringen kann, verpflichtet sich der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert, einen anderen für die vereinbarte Stadtführung in vollem Umfang geeigneten GF zu bestellen und bei Auftragsführungen (falls im Einzelfalle für die konkrete Durchführung eventuell von Belang) auch den Auftraggeber rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen.

Nebenabreden / besondere Wünsche

Grundsätzlich gilt für die Durchführung und Leistung: Nebenabreden und besondere Wünsche sind nur dann wirksam, wenn diese bereits vor Führungsbeginn schriftlich vereinbart wurden. Dem Gast bzw. Auftraggeber werden jegliche, für die jeweilige Stadtführung relevanten Angaben, wie z.B. das Datum, die Uhrzeit, der genaue Treffpunkt, die Leistungsart, sowie zu Preis und Zahlung rechtzeitig im Vorfeld bekanntgegeben.

Unvorhersehbare Änderungen

Unvorhergesehene Änderungen im Bereich Durchführung bzw. Leistung können durch externe Faktoren (z.B. besondere Verkehrslagen, Witterungsverhältnisse oder auch andere Ausnahmefälle) erforderlich werden. Dafür kann der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert ausdrücklich nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Umbuchung

Es bestehen grundsätzlich bei allen Gästeführungsverträgen keine gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche auf eine Umbuchung seitens der Gäste bzw. des Auftraggebers. Eine Umbuchung ist daher nur möglich, wenn SDS Stadtführung Sascha Seubert dem schriftlich zustimmt.

Wetterbedingungen

Falls im einzelnen Falle nicht explizit anders vereinbart, werden die zuvor vereinbarten Stadtführungen bei jedem Wetter durchgeführt. Insofern sind die Wetterbedingungen keine Grundlage für einen kostenfreien Rücktritt bzw. Aufkündigung des Dienstleistungsvertrags, es sei denn, diese gefährden die körperliche bzw. gesundheitliche Unversehrtheit oder das Eigentum des Gastes oder der Teilnehmer des Auftraggebers (objektive Unzumutbarkeit Durchführung bzw. Leistung). Im Falle einer objektiven Unzumutbarkeit vor oder direkt beim Start der Durchführung aufgrund der Witterungsverhältnisse bleibt eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrags für die Stadtführung dem Gast bzw. Auftraggeber, sowie dem GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert, vorbehalten. Es bestehen in dem Falle keine Ansprüche auf Erstattung von Kosten seitens Gast bzw. Auftraggeber gegen den GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert (soweit dem vertragliche oder gesetzliche Ansprüche nicht entgegenstehen). Die Entscheidung über eine kostenfreie Ersatzteilnahme des Gastes bzw. der Teilnehmer an einer anderen Stadtführung bleibt dem GF bzw. SDS Stadtführungen im Einzelfall davon unberührt vorbehalten.   

Gruppengröße / Qualitätssicherung

Damit die den hier angebotenen Führungen zugrundeliegenden hohen Qualitätsmaßstäbe bzw. eine für jeden Gast bzw. alle Teilnehmer optimal verständliche Führung kontinuierlich sichergestellt werden können, bleibt es dem GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert vorbehalten, die Gruppengröße einer Stadtführung jeweils individuell zu begrenzen. Die Entscheidung über die tatsächliche Durchführung einer offenen bzw. Turnusführung bleibt, abhängig von der Erreichung einer Mindestteilnehmeranzahl von 5 Personen, dem GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert stets vorbehalten (siehe auch unter Punkt 6. a) der AGB: Kündigung bei Nichterreichen ausgeschriebene Mindestanzahl Teilnehmer).

Beanstandungen / Gewährleistung

Beanstandungen bezüglich der Führung bzw. vereinbarten Leistungen sind dem GF mit der Bitte um Abhilfe umgehend zu benennen, damit diese direkt berücksichtigt werden können. Andernfalls entfallen jegliche Ansprüche des Gastes oder Auftraggebers, die sich aus etwaigen Mängeln oder einer vermeintlichen Unvollständigkeit der Leistung des GF ergeben könnten. Wird bis zum Ende einer Führung die etwaige Beanstandung nicht geäußert, können auch eventuelle Ansprüche des Gastes oder Auftraggebers, die sich aus etwaigen Mängeln oder einer vermeintlichen Unvollständigkeit der Leistung des GF ergeben könnten, nicht mehr geltend gemacht werden.

Unvorhersehbare Hinderungsgründe Durchführung / Ersatztermin

Sollten extreme Ausnahmefälle (z. B. unvorhersehbarer Krankheitsfall, ein unvorhersehbarer Unfall auf dem Weg zu dem vereinbarten Treffpunkt, etc.) bzw. höhere Gewalt dies unmöglich machen, besteht ausdrücklich das Recht, eine Führung vollständig ausfallen zu lassen: Der bereits gezahlte Preis für diese Führung wird in dem Falle erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche bestehen nicht. Falls seitens des Gastes bzw. des Auftraggebers gewünscht, kann natürlich auch gern ein für alle Parteien passender Ersatztermin vereinbart werden, an dem die Führung dann ersatzweise durchgeführt bzw. nachgeholt werden kann.

Verhaltensregeln

Wir wollen dafür Sorge tragen, dass alle Führungsgäste bzw. Teilnehmer eine möglichst angenehme und störungsfreie Stadtführung genießen können. Gravierendes Fehlverhalten (z.B. Beleidigungen, Grölen, stark alkoholisierter Zustand, der Konsum von illegalen Drogen, etc.) bzw. wiederholte Störung (z.B. durch ein permanentes, die Durchführung massiv behinderndes Verhalten) durch Gäste bzw. Teilnehmer einer Führung berechtigt den GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert daher ausnahmslos zu einem sofortigen Ausschluß, sowohl direkt vor dem Führungsbeginn, als auch während einer bereits laufenden Führung, insbesondere, wenn dieses Verhalten trotz Ermahnung bzw. Rüge seitens des GF nicht umgehend eingestellt wird. Im Falle eines Ausschlusses von einer Führung durch den GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert haben alle davon betroffene Gäste bzw. Teilnehmer auch keinerlei Ansprüche auf Erstattung des bereits gezahlten Preises oder sonstige Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche jeglicher Art. Dies gilt ausdrücklich als fest vereinbart. Der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert behält sich, neben allen weiteren rechtlich möglichen Maßnahmen, in diesem Falle zudem das Recht vor, einen angemessenen Schadenersatz gegenüber aus o.g. Gründen ausgeschlossenen Gästen bzw. Teilnehmern geltend zu machen.

Verspätungen

Grundsätzlich haben alle Gäste bzw. Teilnehmer einer Führung eigenverantwortlich dafür zu sorgen, rechtzeitig vor dem vereinbarten Führungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt zu sein, damit die Führung wie geplant durchgeführt werden kann. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit spätestens circa 15 Minuten vor Führungsbeginn einzutreffen, um in Ruhe mögliche Anliegen im Vorfeld klären zu können, bevor die Führung beginnt. Dies hat auch mit Rücksicht auf die anderen Gäste bzw. Teilnehmer der Führung zu tun, damit wir als Führungsgruppe pünktlich gemeinsam starten können.

Offene Führungen (Turnusführungen): Auch im Falle, dass Gäste ohne deren eigene Schuld ver- bzw. gehindert sind, rechtzeitig zu dem vorher bekanntgegebenen Führungsbeginn am bekanntgegeben Treffpunkt einzutreffen, findet die Turnusführung zeitlich wie geplant statt. Grundsätzlich ist hier lediglich im Ausnahmefall eine Wartezeit von höchstens 10 Minuten nach bekanntgegebenem Führungsbeginn am Treffpunkt möglich, bevor die Führung beginnt. Bei Verspätung eines Gastes entfällt für ihn der Anspruch auf eine vollständige Leistungserbringung. Falls die Leistung im gegenseitigen Einvernehmen dennoch zeitlich vollständig erbracht wird, erhält der GF das Recht, eine prozentuale Erhöhung des Preises gemäß der über die ursprünglich vereinbarte Führungsdauer hinausreichenden Zeit zu fordern.

Falls sich der GF verspätet, hat der Gast das Recht auf vollständige Leistungserbringung. Falls das aus Zeitgründen nicht mehr machbar sein sollte, kann der Gast die der entgangenen Leistungszeit entsprechende prozentuale Minderung des gezahlten Preises für die Führung beanspruchen.

Geschlossene Führungen (Auftragsführungen): Die Teilnehmer bzw. Auftraggeber haben die Pflicht, den GF über eine Verspätung und deren absehbare Dauer vor dem vereinbarten Führungsbeginn schnellstmöglich und auch unmittelbar zu informieren. Dazu sind jeweils die Mobilrufnummern von GF und Auftraggeber oder dafür entsprechend beauftragte Personen rechtzeitig vor dem Beginn einer Führung mitzuteilen bzw. untereinander auszutauschen. Der GF wird bei umgehender Benachrichtigung über eine Verspätung bis höchstens 30 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen der Teilnehmer warten: Erfolgt jedoch keine Benachrichtigung höchstens 15 Minuten. Bei Verspätung der Gäste bzw. Teilnehmer entfällt der Anspruch auf vollständige Leistungserbringung. Falls die Leistung im gegenseitigen Einvernehmen dennoch zeitlich vollständig erbracht wird, erhält der GF das Recht, eine prozentuale Erhöhung des Preises gemäß der über die ursprünglich vereinbarte Führungsdauer hinausreichenden Zeit zu fordern.

Grundsätzlich sind die vereinbarten Zeiten der Führung (insbesondere der Beginn) zu beachten: Für Pünktlichkeit ist im Vorfeld ausreichend zu sorgen. Treffen Teilnehmer trotz der Benachrichtigung über ihre Verspätung auch nach über 30 Minuten nach vereinbartem Führungsbeginn noch nicht an dem vereinbarten Treffpunkt ein, hat der GF bzw. SDS Stadtführung Sascha Seubert Anspruch auf die vollständige Zahlung der Stadtführung durch den Auftraggeber auch ohne eine Leistungsdurchführung seitens des GF: Der GF kann dann die Führung absagen. Treffen Teilnehmer ohne Benachrichtigung über deren Verspätung auch nach über 15 Minuten nach vereinbartem Führungsbeginn noch nicht am vereinbarten Treffpunkt ein, besteht Anspruch seitens GF bzw. SDS Stadtführung Sascha Seubert auf vollständige Zahlung der Stadtführung durch den Auftraggeber auch ohne eine Leistungsdurchführung seitens des GF: Der GF kann dann die Führung absagen.

Verspätung des Gästeführers (GF)

Falls sich der GF verspätet, haben die Teilnehmer bzw. der Auftraggeber das Recht auf vollständige Leistungserbringung. Wenn das aus Zeitgründen nicht mehr machbar bzw. durchführbar sein sollte, können die Gäste, Teilnehmer bzw. der Auftraggeber die der entgangenen Leistungszeit entsprechende prozentuale Minderung des für die Führung bezahlten Preises beanspruchen.

5. Bezahlung / Preise

Vorauskasse; Ausnahme Zahlung nach Leistungserbringung

Für alle Führungen gilt grundsätzlich Vorauskasse durch den Gast offener Führungen (Turnusführungen), sowie durch die Teilnehmer bzw. den Auftraggeber im Falle von Auftragsführungen als vereinbart. Falls im Einzel- bzw. Ausnahmefall Zahlung nach Leistungserbringung schriftlich vereinbart wurde, gilt für den GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert nach jeweils erbrachter Leistung die Berechtigung zur sofortigen Rechnungstellung mit sofortiger Zahlungsfälligkeit bei Auftragsführungen bzw. bei Turnusführungen das Recht den Betrag sofort in bar zu kassieren. Alle genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten nur zum Bestellungs- bzw. Buchungszeitpunkt: Als Währung gilt ausschließlich der Euro. Es erfolgt keine Weitergabe ihrer Daten, diese dienen lediglich der Buchung bzw. Bezahlung.

Offene Führungen (Turnusführungen): Entweder kann im Rahmen der Online-Buchung vorab eine Online-Bezahlung, z.B. via Stripe oder PayPal, über diese Homepage (entsprechender Button), erfolgen (alle gängigen Kredit- und Debitkarten akzeptiert). Alternativ ist das Führungshonorar rechtzeitig vor dem Führungsbeginn an dem vereinbarten Treffpunkt direkt an den GF in bar zu bezahlen. Die Ausstellung einer Quittung ist auch am Treffpunkt möglich, soweit es sich um eine kleinere Gruppengröße handelt. Für Gutscheine ist auch eine Zahlung per Rechnung möglich, für die die sofortige Fälligkeit der Rechnung per E-Mail mit den entsprechenden Zahlungs- bzw. Bankdaten bei Zugang an Sie gilt.

Geschlossene Führungen (Auftragsführungen): SDS Stadtführungen Sascha Seubert ist nach der Auftragsbestätigung, also dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Auftraggeber (somit dem Abschluss des Vertrages), berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten vereinbarten Preises für die Auftragsführung und spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Führungstermin den Restbetrag zur Zahlung per Rechnung fällig zu stellen (soweit nicht anders vereinbart). Die zu leistende Anzahlung ist mit dem Rechnungszugang beim Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig und wird nicht verzinst. Liegt der Zeitpunkt der Auftragsbestätigung jedoch weniger als drei Wochen vor dem vereinbarten Führungstermin, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die vereinbarte Auftragsführung mit dem Rechnungszugang beim Auftraggeber sofort fällig. 

Rücktritt vom Dienstvertrag durch SDS Stadtführungen Sascha Seubert

SDS Stadtführungen Sascha Seubert ist ausdrücklich zum sofortigen Rücktritt vom Dienstvertrag für den Fall berechtigt, dass vereinbarte Zahlungen auch nach Mahnung mit entsprechender Fristsetzung nicht im vereinbarten Zeitraum der Zahlungsfälligkeit erfolgen und kein vertragliches oder gesetzliches Recht zur Aufrechnung oder Rückbehaltung besteht. Zudem können in dem Fall dem Gast bzw. Auftraggeber Rücktrittskosten in Rechnung gestellt werden. 


6. Kündigung (Rücktritt; Stornierung)

a) Offene Führungen (Turnusführungen): Grundsätzlich entfällt bei offenen Führungen (Turnusführungen) das Recht auf eine Kündigung bzw. einen Rücktritt / eine Stornierung seitens des Gastes. SDS Stadtführungen Sascha Seubert behält sich insofern das Recht vor, hier im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob einer Kündigung zugestimmt werden kann bzw. welche Kulanzregelungen konkret zur Anwendung gebracht werden können. Sie können bei Bedarf eigenverantwortlich auch eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen, worauf hiermit hingewiesen wird.

Nichterreichen ausgeschriebene Mindestanzahl Teilnehmer

Falls eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte, kann der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert den Dienstleistungsvertrag über die Durchführung einer offenen Führung (Turnusführung) kündigen. In diesem Falle werden die Gäste schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt, sobald feststeht, dass die Führung nicht stattfindet. Es wird dann eine Teilnahme an einem anderen, alternativen Termin ermöglicht oder auf Wunsch der (eventuell) bereits gezahlte Preis umgehend zurückerstattet. Darüber hinaus sind ausdrücklich weitere Kostenerstattungen wie z.B. An- und Abreisekosten, Hotel- bzw. Übernachtungskosten, etc. vollständig ausgeschlossen. Auf die Möglichkeit, bei Bedarf eigenverantwortlich einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu erwägen, welche im Preis für die Führung nicht inkludiert ist, sei an dieser Stelle explizit nochmals hingewiesen.

b) Geschlossene Führungen (Auftragsführungen): Der Auftraggeber kann den Dienstleistungsvertrag bis 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung ohne Kosten schriftlich kündigen. Kündigt der Auftraggeber bis 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, behält sich SDS Stadtführungen Sascha Seubert das Recht vor, eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 15% des vereinbarten Gesamtpreises der vereinbarten Führung mit sofortiger Zahlungsfälligkeit in Rechnung zu stellen. Alle bis dahin bereits entstandenen direkten Kosten sind zudem in voller Höhe zu ersetzen und falls nicht anders vereinbart der entgangene Gewinn. Nach dem 7. Tag zieht ein Rücktritt bzw. eine Kündigung seitens des Auftraggebers die Zahlungspflicht für den vollständigen, vereinbarten Gesamtpreis der Führung nach sich. Bei einer Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistung (also bei Nichtantritt einer Führung) gilt dies ebenso. Gesetzliche Kündigungsrechte und gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt. Dem Auftraggeber wird daher angeraten, bei Bedarf eigenverantwortlich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Nach bereits erfolgtem Führungsbeginn können die Teilnehmer bzw. der Auftraggeber nur noch in dem Falle kündigen, dass trotz umgehender Rüge von erheblichen, also de facto gravierenden Mängeln in der Leistungsdurchführung des jeweiligen GF diese nicht im Laufe der weiteren Führung, zumindest weitestgehend, abgestellt würden. Ungerechtfertigte Führungsabbrüche bzw. ungerechtfertigte Kündigungen begründen keinerlei Rückerstattungsansprüche: Unbenommen davon sind die Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Durchführung.

Höhere Gewalt

Der Auftraggeber kann im Falle, dass infolge von nicht vorhersehbarer höherer Gewalt die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung unmöglich wird oder infolge, objektiv betrachtet, sehr gravierende Erschwernisse bzw. Einschränkungen vorliegen, den Dienstleistungsvertrag kündigen. In diesem Falle ist der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert berechtigt, seitens des Auftraggebers für alle bis dahin bereits erbrachten Leistungen adäquat entschädigt zu werden.

Kündigung durch SDS Stadtführungen Sascha Seubert

SDS Stadtführungen Sascha Seubert ist zu einem Rücktritt bzw. Kündigung berechtigt, wenn extreme Ausnahmefälle (z.B. unvorhersehbarer Krankheitsfall, ein unvorhersehbarer Unfall auf dem Weg zu dem vereinbarten Treffpunkt, etc.) bzw. höhere Gewalt (z.B. plötzliches schweres Unwetter, Naturereignis, unvorhersehbare Strassenabsperrungen oder Sicherheitswarnungen durch die Polizei, sonstige behördliche Sicherheitsbedenken, etc.) die Durchführung unmöglich machen oder infolge dessen z.B. zeitnah auch kein Ersatz für einen ausgefallenen GF mehr gefunden werden kann.

Ebenso kann ein gravierendes Fehlverhalten (z.B. Beleidigungen, Grölen, stark alkoholisierter Zustand, Konsum illegaler Drogen, etc.) bzw. wiederholte Störung (permanentes, die Durchführung behinderndes Verhalten) durch Gäste bzw. Teilnehmer einer Führung ausdrücklich zu einem sofortigen Rücktritt bzw. sofortiger Kündigung seitens des GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert berechtigen, insbesondere, wenn dieses Verhalten trotz Ermahnung bzw. Rüge seitens des GF nicht umgehend eingestellt wird.

Dies gilt auch dann, wenn durch das Verhalten bzw. durch Handlungen von Dritten, vor und insbesondere während der Führung, die unmittelbare Sicherheit der Gäste bzw. Teilnehmer oder des GF nicht gewährleistet werden kann oder die Gäste bzw. Teilnehmer oder der GF dadurch akut gefährdet sind.

In diesen Fällen erfolgt eine Freistellung von GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert von allen Pflichten und die Haftung gegenüber Gast, Teilnehmer bzw. Auftraggeber beläuft sich maximal auf den Preisbetrag für die Führung, sowie die Erfüllung der vereinbarten Leistung. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche bestehen nicht.


7. Leistungen Dritter

Falls im Auftrag des Gastes, der Teilnehmer bzw. des Auftraggebers vom GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert Leistungen anderer Personen oder Unternehmen gebucht werden, werden die AGB des beauftragten Dienstleisters für die entsprechende Leistung automatisch zum Bestandteil des Vertrages zwischen GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert und Gast, Teilnehmer bzw. Auftraggeber. Der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert ist dabei nicht in der Rechnungslegungspflicht über die jeweils erbrachten Leistungen Dritter im Auftrage des Gastes, der Teilnehmer bzw. des Auftraggebers oder der von dem GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert beauftragten Personen. Soweit gesetzlich zulässig stellt der auftraggebende Gast, Teilnehmer bzw. der Auftraggeber den GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert bezüglich der gebuchten Leistungen Dritter bei Auftragsbuchungen ausdrücklich haftungsfrei.

Vermittlung von Leistungen Dritter

Sobald der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert als Vermittler von Leistungen Dritter fungiert, erfolgt somit ein direkter Vertragsschluss zwischen Gast, Teilnehmer bzw. Auftraggeber und durch GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert jeweils vermittelten Dienstleister.

8. Haftung

Der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert haftet nicht für Schäden, welche nicht infolge einer schuldhaften, also einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen, Pflichtverletzung verursacht worden sind bzw. haftet der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert nicht für eigenverantwortliche Körper- u. Sachschäden der Gäste bzw. von Teilnehmern einer Führung. Die Haftung für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen wird ausgeschlossen. Im Rahmen gesetzlicher Zulässigkeit gilt die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung als ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Haftung aufgrund unerlaubter Handlungen. Falls bzw. insoweit Kinder oder Jugendliche an einer Führung teilnehmen, übernimmt der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert keinerlei Aufsichtspflicht bzw. Haftung. Es wird ausdrücklich eine Haftungsbegrenzung pro Gast bzw. Teilnehmer auf die jeweilige Höhe des jeweils bereits gezahlten Preises (maximal Höhe Betrag in Euro) für die Führung, sowie die Erfüllung der vereinbarten Leistung, vereinbart. Die Inanspruchnahme einer Leistung von SDS Stadtführungen Sascha Seubert erfolgt seitens eines Auftraggebers grundsätzlich auf eigenes Risiko. Gegenüber einem Auftraggeber gilt für die Haftung für Ansprüche aus vorvertraglichen oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen eine Begrenzung auf das dreifache des jeweils vereinbarten Preises für die jeweilige Auftragsführung als vereinbart, soweit keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Schuld vorliegt. Im Rahmen gesetzlicher Zulässigkeit gilt die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung als ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Haftung aufgrund unerlaubter Handlungen. Es wird im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit bzw. Mitwirkungspflichten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder einzelne Gast, Teilnehmer bzw. Auftraggeber der permanenten Pflicht unterliegt, alles in seiner Macht Stehende zu tun, was allem denkbaren Ermessen nach alle möglichen Körper- oder Sachschäden verhindern bzw. mindern kann, sowie alles zu unterlassen, was mögliche Schäden herbeiführen, begünstigen bzw. noch vergrößern kann.

9. Alternative Streitbeilegung

Falls eine vermeintlich nicht ordnungsgemäße Erbringung von vertraglichen Leistungen Anlass dafür ist, dass der Gast, Teilnehmer bzw. Auftraggeber Ansprüche geltend macht, so ist es das oberste Ziel des GF bzw. von SDS Stadtführungen Sascha Seubert schnell und mit aller gebotenen Kulanz für eine zufriedenstellende Lösung bzw. Erledigung zu sorgen.  Die Plattform der Europäischen Kommission mit dem Ziel einer Online-Streitbeilegung wird unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage bereitgestellt, worauf hier nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hingewiesen wird. Ebenso wird infolge gesetzlicher Bestimmung darauf hingewiesen, dass an einer Institution oder Einrichtung mit der Zielsetzung einer außergerichtlichen Streitbeilegung oder außergerichtlichen Schlichtung der GF bzw. SDS Stadtführungen Sascha Seubert nicht als Vermittler beteiligt sind.

10. Rechtswahl / Erfüllungsort / Gerichtsstand 

Ausschließliche Geltung deutschen Rechts gilt als vereinbart. Der Erfüllungsort ist der Ort der Gästeführung und somit auch der Gerichtsstand. 

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Der Besteller bzw. der Auftraggeber einer Gäste- bzw. Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit Auftragserteilung an.

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